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Normen und Vorschriften bei BWS-Prüfungen
Welche Rolle BetrSichV, TRBS, DGUV-Informationen und Maschinensicherheitsnormen bei einer BWS-Prüfung spielen.
Für die Prüfung einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung ist nicht eine einzelne Norm allein maßgeblich. Rechtsvorschriften, Technische Regeln, Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung, Sicherheitsnormen, maschinenspezifische Normen und Herstellerangaben greifen ineinander. Welche Anforderungen gelten, hängt von Maschine, Baujahr, Verwendung, Änderungen und Gefährdungsbeurteilung ab.
Betriebssicherheitsverordnung: Pflichten des Arbeitgebers
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. § 14 behandelt Prüfungen von Arbeitsmitteln. Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Prüfungen können vor der erstmaligen Verwendung, nach prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen sowie wiederkehrend erforderlich sein.
TRBS 1201: Prüfungen und Kontrollen konkretisieren
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 konkretisiert Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an Prüfungen und Kontrollen. Sie behandelt unter anderem die Festlegung von Art, Umfang und Fristen, die Anforderungen an prüfende Personen, die Durchführung sowie die Bewertung und Dokumentation. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Ausgangspunkt für die anlagenbezogene Festlegung.
DGUV Information FBHM-085: Prüfungen an BWS
Die Fachbereich AKTUELL FBHM-085 „Prüfungen an BWS – Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen“ gibt Hinweise zur Planung und Durchführung von Prüfungen. Sie unterstützt die praktische Einordnung, ersetzt aber weder die Gefährdungsbeurteilung noch die für die konkrete Maschine einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen und Herstellerangaben.
DIN EN ISO 13855: Anordnung und Sicherheitsabstände
DIN EN ISO 13855 beschreibt die Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf die Annäherung des menschlichen Körpers. Sie ist eine zentrale Grundlage für die Ermittlung von Sicherheits- beziehungsweise Trennungsabständen. ISO 13855:2024 ersetzt ISO 13855:2010; die deutsche Fassung DIN EN ISO 13855:2026-08 setzt EN ISO 13855:2024 um. Bei bestehenden Maschinen ist zu prüfen, welche Ausgabe und welche weiteren Vorgaben für den konkreten Bewertungsanlass maßgeblich sind.
DIN EN IEC 61496: Anforderungen an BWS
Die Normenreihe DIN EN IEC 61496 behandelt berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen. Teil 1 enthält allgemeine Anforderungen und Prüfungen. Weitere Teile enthalten besondere Anforderungen für bestimmte Sensortechnologien, beispielsweise aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen oder diffuse Reflexion nutzende Schutzeinrichtungen. Die Reihe betrifft die Ausführung und Eigenschaften der BWS; ihre korrekte Anordnung an der Maschine ist zusätzlich zu bewerten.
DIN EN ISO 13849 und DIN EN IEC 62061: Sicherheitssteuerung
DIN EN ISO 13849-1 behandelt die Gestaltung sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, DIN EN ISO 13849-2 deren Validierung. DIN EN IEC 62061 beschreibt die funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener Steuerungssysteme. Für eine BWS ist entscheidend, dass nicht nur das Schutzfeld reagiert, sondern die gesamte Sicherheitsfunktion bis zum sicheren Zustand der Maschine wirksam ist.
DIN EN ISO 12100: Risikobeurteilung als Grundlage
DIN EN ISO 12100 beschreibt allgemeine Gestaltungsleitsätze sowie das Vorgehen zur Risikobeurteilung und Risikominderung. Sie bildet den übergeordneten Rahmen, in dem Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen ausgewählt werden. Eine BWS ist dabei Teil eines Schutzkonzepts und nicht isoliert zu betrachten.
Maschinenrichtlinie und EU-Maschinenverordnung
Für das Inverkehrbringen von Maschinen ist bis zum Ende der Übergangszeit die Richtlinie 2006/42/EG maßgeblich. Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ist vollständig ab 20. Januar 2027 anzuwenden und löst die Maschinenrichtlinie ab. Betreiberpflichten für die Verwendung von Arbeitsmitteln in Deutschland ergeben sich daneben insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Welche Grundlage für eine konkrete Prüfung gilt
- Baujahr, Bereitstellungszeitpunkt und rechtlicher Status der Maschine
- bestimmungsgemäße Verwendung und aktuelle Gefährdungsbeurteilung
- Art, Auflösung, Ansprechzeit und Einbausituation der BWS
- Sicherheitsfunktion und sicherheitsbezogene Steuerung
- einschlägige maschinenspezifische Normen und Herstellerangaben
- Umbauten, Änderungen, dokumentierte Mängel und frühere Prüfergebnisse
